Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter (Einfirmenvermittler)
Zuständige Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer (IHK)
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: §§ 34d ff. GewO, VersVermV
Erlaubnisbehörde
Die Zulassung als Versicherungsvermittler wurde gemäß § 34d Abs. 1 GewO von der zuständigen Industrie- und Handelskammer erteilt.
Registerbehörde: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin
Registereinsicht unter: www.vermittlerregister.info
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
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